| Wie heftig mag dieser Vorfall
die Gemüter in den Dörfern unseres Kirchspiels erregt haben!
So heftig, dass sich der damalige Pfarrer Wilhelm Sigismund Stammler bemüßigt
sah, dieses für die damalige Zeit höchst ungehörige und
das recht aufmüpfige Verhalten eines einfachen Dorfschulmeisters aufzeigende
Vorkommnis dem Riedeselischen Consistorium zu berichten, um einer hochnotpeinlichen
Untersuchung seitens der Regierung des damaligen Riedesellandes zuvorzukommen.
Was war geschehen? Sie erinnern
sich sicherlich. Im Jahre 1722 hatten die Ruppertenröder dem damaligen
Lehrer von Ober-Ohmen, dem Präzeptor Johann Eckhard Hoffmann, den
Zopf abgeschnitten, ein dreieckiges Stück aus seinem Gehrock herausgeschnitten
und ihm schließlich die Absätze seiner Schuhe abgerissen. Dies
war wohl nur deshalb möglich gewesen, weil er nicht ganz nüchtern
gewesen und so zur Zielscheibe für allerhand Spott und Schabernack
geworden war. Diese seine Leidenschaft, gerne einen über den Durst
zu heben, war ihm bereits um das Jahr1715 zum Verhängnis geworden.
Doch lassen wir nun den damaligen
Pfarrer, Magister Wilhelm Sigismund Stammler, selbst berichten:
Hochedle und gestrenge, hochwürdige
und in Gott andächtige, wie auch hochgelehrte, des hochfreiherrlichen
Riedeselischen Consistorii hochverordnete Herren Räte, insbesondere
hochgeehrte und hochgeneigte Herren und Gönner!
Es hat der Herr Präzeptor
Hoffmann allhier zu Ober-Ohmen im vergangenen Herbst Dominica 18 post Trinitatis
(= am 18. Sonntag nach Trinitatis) in der Kirche, als er den „großen
christlichen Glauben“ auf der Orgel gespielt hat, in dem zweiten Vers drei
Reihen oder Zeilen, nämlich diese Worte, „von Maria, der Jungfrauen,
ist ein wahrer Mensch geboren durch den heiligen Geist im Glauben“, ausgelassen
hat. Dadurch ist dann die ganze christliche Gemeinde, indem sie in der
richtigen Ordnung fortgefahren ist, der Herr Präzeptor aber die Melodie
ausgelassen und die folgenden Worte „für uns, die wir darin verloren“
auf der Orgel fortgespielt hat, durch die erwachsene Disharmonie in eine
solche Konfusion geraten, dass schließlich die ganze christliche
Gemeinde, weil er auf der Orgel nicht nachgeben wollte und sich nicht zurechtfinden
konnte, zu singen aufhören musste, da er dann den zweiten Vers vollends
ganz allein auf der Orgel weitergespielt hat.
Als ich ihm aber diesen
Fehler in Anwesenheit des Kirchenvorstandes vorgehalten habe, hat er es
anfänglich ganz und gar geleugnet und mit Lügen sich weiß
brennen und die Sache auf diese Weise beschönigen wollen. Nachdem
aber ich und die Herren Kirchenvorsteher ihm zugeredet haben, in sich zu
gehen und daran zu denken, die Sache wäre auf solche Art ganz und
gar nicht zu entschuldigen, denn die Sache sei ganz und gar zu offensichtlich,
zumal die ganze Gemeinde gegen ihn zeugen würde, hat er geschwind
eine andere List erdacht. Er sagte aus, ja, er müsse es gestehen,
er hätte den Fehler begangen, aber er wäre doch unschuldig, denn
das Notenbuch wäre ihm herabgefallen. Dieses war abermals eine grobe
Lüge, denn alle Musikanten an der Orgel wissen, dass er niemals ein
Notenbuch gebraucht, sondern alle Choräle und Gesänge auswendig
und ohne ein Notenbuch auf der Orgel spielt. Außerdem wollte
er die Hauptursache dieser Handlungsweise, die diesen Fehler verursacht
haben könnte, nicht bekennen. Ich will aus christlicher Liebe, auch
um Gotteswillen nicht hoffen, dass er diesen Fehler mit Fleiß getan
oder begangen habe. Ob aber ihm von der Unter-Seibertenröder Kirmes
her, welche am Heiligen Michaelis-Fest, welches auf den Samstag vorher
gefallen war, darauf er zugegen war, und des Abends spät nach Hause
gekommen war, der Kopf noch verwirrt war, und ob er wohl gar in der Kirche
während des Gesangs schon wieder an die Kirmes gedacht hat, wie er
dann gleich nach dem Gottesdienst bald wieder dahin als Gast gegangen ist,
oder aber ob er sonst andere umherschweifende Gedanken damals während
des Gesangs gehabt hat, welche den Fehler verursacht haben. Er wird es
wohl am besten wissen.
Weil er nun die Ursache
vor dem Kirchenvorstand nicht offenbaren wollte, er aber dennoch den begangenen
Fehler, ob er wollte oder nicht, gestehen musste, haben schließlich
die Herren Kirchenvorsteher von ihm begehrt und verlangt, er sollte den
begangenen Fehler in Demut erkennen, sich bei ihnen als den Vertretern
der Kirche entschuldigen und sich in Zukunft besser vorsehen und hüten,
dass er dergleichen nicht mehr tue. Anfangs hat er sich sehr geweigert,
dem nachzukommen. Doch auf vieles Zureden hat er schließlich eingewilligt
und die Entschuldigung abgeleistet.
Aber es hat der Herr Präzeptor
Hoffmann am letzten Fest der Himmelfahrt Christi in unserer Kirche schon
wieder einen Fehler begangen. Ich habe ihm angesagt, er solle singen den
Himmelfahrts-Gesang „Als vierzig Tag nach Ostern warn“, in der Melodie
oder Weise „Erschienen ist der herrlich Tag“. Er hat den Gesang „Als vierzig
Tag nach Ostern warn“, mit der ganzen christlichen Gemeinde angefangen
und angestimmt. Die Gemeinde hat die rechte Melodie oder Weise beibehalten,
er aber ist bald auf die Melodie des Gesangs „Auf diesen Tag bedenken wir,
dass Christ gen Himmel gefahren“ umgeschwenkt. Weil nun diese Melodie auf
das angefangene Lied nicht passte, er aber dennoch mit seiner Melodie auf
der Orgel beständig fortfuhr, ist die ganze christliche Gemeinde durch
solche Disharmonie abermals in eine solche Konfusion gebracht worden, daran
einzig und allein er schuld war, dass sie endlich ganz hat stillschweigen
und zu singen aufhören müssen. Er aber hat den angefangenen Gesang
„Als vierzig Tag nach Ostern warn“ ganz und gar aufgegeben und von dem
Lied „Auf diesen Tag bedenken wir“ zwei Verse mit der Orgel ganz allein
gespielt. Da dann niemand in der Kirche wusste, was es sein sollte, bis
er endlich mit der Orgel aufhörte und den dritten Vers zu singen anfing,
worauf dann etliche wenige, welche bald merkten, dass es ein großes
Versehen und ihnen doch auch dieses Lied, darauf er gefallen, bekannt war,
mit ihm gesungen haben. Die meisten aber haben sich nicht hineinfinden
können, sondern sie mussten den Gesang mit Stillschweigen vorübergehen
lassen. Auf diese Weise hat er den Gesang an diesem Tag, bedenken wir,
vollends ausgeführt.
Weil nun dazumal viele fremde
Seelen in unserer Kirche durch den vergangenen Fehler gesehen worden sind,
haben die Herren Kirchenvorsteher einmütig beschlossen und insbesondere
mir aufgetragen, diesen Fall an das Hochfreiherrliche Riedeselische Consistorium
zu berichten. Damit aber dieses gänzlich ihre Meinung und ihr Willen
sei und nicht mir als persönliche Angriffe aufgenommen und angerechnet
werden, habe ich ihnen dieses Schreiben vorgelesen. Dass dies alles die
pure lautere Wahrheit ist und die Sache in der Tat sich so zugetragen hat,
haben sie mit ihrer eigenen Unterschrift bestätigen wollen. Daher
habe ich ihnen die Gunst erwiesen und nach ihrer gegebenen Anweisung solches
vermöge meines Amtes den Hochverordneten Herren Consistorialräten
habe vermelden sollen und wollen, als der ich nach göttlicher Wohlempfehlung
verharre.
Dero sämtlichen Herren Consistorialräten
untertänigster Magister Stamler
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| Manchem Leser mag es befremdlich
erscheinen, dass sich der Pfarrer und der Schulvorstand von Ober-Ohmen
mit von einem Schüler außerhalb der Schule begangenen Diebstahlsdelikten
befasste. Doch dem Pfarrer war damals auch die örtliche Schulaufsicht
übertragen, und er hatte sich zusammen mit Lehrer, Kirchen- und Schulvorstand
um die Erfüllung der „Kirchenzucht“ zu bemühen. Diese umfasste
unter anderem die ordentliche Erziehung der Schüler, auch außerhalb
der Schule. Von den vielen Akten, die sich mit diesem Aufgabenbereich befassen,
sei die folgende ausführlich dargestellt.
Geschehen Ober-Ohmen, den
5. April 1835
1. Erschien Samuel Krebs
und gab bei dem hiesigen Schulvorstand zu Protokoll, dass Johann Caspar
Weitert, Sohn von Andreas Weitert, 12 Jahre alt, ihm am 1. des Monats aus
einem Schrank in der Wohnstube einen Hessenbatzen gestohlen habe, dieses
Delikt habe er auch gestanden und ihm den entwendeten Betrag sogleich zurück
erstattet.
Auf die Frage, ob Kläger
dem Beklagten keinen früheren Diebstahl zur Last legen könne,
erklärt derselbe, er habe früher einige Male Geld vermisst und
dass er den Beklagten im Verdacht gehabt habe, dass er ihm aber nichts
beweisen könne.
2. Johann Maurer, Bernhard
Maurers Sohn, erklärt, er habe den Beklagten mit einem 18-Kreuzer-Stück
spielen gesehen, während andere zu dem Spiel nur Knöpfe gebraucht
hätten.
Kaspar Horst bestätigt
dies und fügt hinzu, dass der Beklagte ihm nebst zwei anderen Knaben,
nämlich Anton Jäger und Konrad Schmidt bei Pächter Horst
Bier und Milchbrot gekauft und bezahlt habe.
Elisabetha Horst, Elisabetha
Pusch, Anna Maria Becht und Juliana Horst erzählen, der Beklagte habe
ihnen auf Fastnacht in Pächter Horsts Haus Bier, Branntwein und Milchbrot
gekauft. Die erstere erzählt noch ferner, der Beklagte habe an einem
Sonntag den Conrad Momberger betrunken gemacht und so weiter.
Pächter Horsts Ehefrau
wurde über das Vorstehende befragt und erklärt, dass Beklagter
mehrmals, fast jeden Sonntag, bei ihr Bier und Branntwein gekauft
habe, einmal auch ein 18-Kreuzer Stück habe erscheinen lassen. Jedoch
habe der Beklagte nicht selbst ihr das Geld gegeben, sondern es immer durch
andere Kinder überschickt.
Der Beklagte erklärte
hierauf auf Befragen: Es sei wahr, dem Krebs den Hessenbatzen gestohlen
zu haben, doch habe er sonst nie etwas gestohlen, es sei dieses das erste
Mal gewesen. Auf die Frage, wo er das fragliche 18-Kreuzer-Stück herhabe,
antwortete er nach langem Zaudern, er und seine Mutter seien in Stumpertenrod
am Sonnabend vor 14 Tagen gewesen, und er habe da zwei 18-Kreuzer-Stücke
und ein 9-Kreuzer-Stück gefunden. Das 9-Kreuzer Stück habe er
seiner Mutter gegeben und das andere 18-Kreuzer-Stück verloren.
Auf die Frage, wo er die
Fastnacht das Geld herbekommen habe, antwortete er, solches von seinem
Bruder bekommen zu haben. Auf mehrfaches Hin- und Herfragen gestand er,
seinem Bruder Geld gestohlen zu haben, doch habe er ihm solches wieder
gegeben.
Er leugnete ferner, den
Mädchen mehr als zweimal Bier und Branntwein und dergleichen gekauft
zu haben, besonders habe er ihnen am Begräbnistag von Otto Schmidt
nichts gekauft.
Hierauf wurde der Vater
des Beklagten gerufen und dieser erklärte:
Auf die Frage, ob er wüsste,
dass seine Frau von ihrem Sohn ein 9-Kreuzer-Stück erhalten habe,
erklärte er, er wisse nichts davon. Auf die Frage, wann seine Frau
mit ihrem Sohn in Stumpertenrod gewesen sei, erwiderte er: Letzten Mittwoch.
Weil er angeblich weiter nichts von allem gewusst habe, wurde er entlassen.
Die Mutter des Beklagten
gab vor, nicht wohl zu sein und erschien daher auch nicht auf geschehene
Vorladung. Der Schulvorstand Otterbein begab sich daher in ihre Wohnung
und hörte hier Folgendes von ihr:
Sie sei verflossene Woche,
den Mittwoch oder Donnerstag, in Stumpertenrod gewesen und habe da bei
ihrem Sohn Geld entdeckt, von dem er vorgegeben habe, es bei einem Hause
gefunden zu haben. Er habe ihr ein Hessen-6-Kreuzer-Stück davon gegeben
und sei dieses sein Geld all gewesen. Doch gab sie später noch an,
er habe noch einen Hessenbatzen behalten.
Der Beklagte wird nun wieder
befragt, zuerst, wann er in Stumpertenrod gewesen sei: Am vorigen Mittwoch.
Wo er das 18-Kreuzer-Stück herhabe: Er habe es in Krebsen Wohnung
gestohlen, auch habe er da noch eines genommen. Dies sei heute vor 14 Tagen
gewesen. Ein paar Tage darauf habe er ein 9-Kreuzer-Stück eben daselbst
unterm Schrank gefunden und behalten. Auf die Frage, warum er dieses nicht
schon früher gestanden habe, antwortete er, seine Mutter habe ihn
gelehrt und anbefohlen, weiter nichts als den ersten Batzen zu gestehen.
Als er ihr das 9-Kreuzer Stück gegeben habe, habe er ihr gesagt, solches
in des Krebsen Haus gefunden zu haben. Auf mehrfaches Hin- und Herfragen
und nachdem er das bei ihm bemerkte Geld nicht mehr aufweisen konnte, erklärte
er, noch einmal einen Hessenbatzen bei Krebs gestohlen zu haben. Dann gestand
er, abermals im Winter ein Hessen-6-Kreuzer-Stück dem Krebs genommen
zu haben, dann damals auch einen Hessenbatzen. Auf die Frage, ob er sonst
noch etwas zu gestehen habe, antwortete er: Nichts. Später, als in
ihn gedrungen wurde, zu gestehen, sagte er, dem Herrn Schmidt ein
Messer gestohlen zu haben. Auf die Frage, wo er das Geld hingebracht habe,
antwortete er, seine Mutter habe es ihm gewöhnlich genommen, und auf
die Frage, ob er seiner Mutter gesagt habe, wie er zu dem Geld gekommen
sei, antwortete er nach einigem Zaudern: Ja. Ob sein Vater von diesen Diebstählen
gewusst: Immer standhaft nein. Derselbe habe ihn sogar wegen dem bei Krebs
gestohlenen Hessenbatzen abgestraft, von den übrigen habe er nichts
gewusst.
Die vorstehende Angelegenheit
muss wohl an die vorgesetzte Behörde berichtet worden sein, denn das
Großherzoglich Hessische Freiherrlich Riedeselische Consistorium
zu Lauterbach sandte am 23. April 1835 nachstehen Brief an den Großherzoglich
Hessischen Freyherrlich Riedeselischen Pfarrer Zinser in Ober-Ohmen:
Betreff: Untersuchung mehrerer
durch den Schüler Kaspar Weitert in Ober-Ohmen verübten Diebstähle
Das Consistorium hält
es für das Sachdienlichste, dass Kaspar Weitert in Gegenwart eines
Mitglieds des Schulvorstandes durch den Gemeindediener körperlich
gezüchtigt, die pflichtvergessene Mutter aber vor den Schulvorstand
geladen, ihr das Unverantwortliche ihres Benehmens zu Gemüte geführt
und verwiesen und bedeutet werde, dass bei erster Veranlassung der Fall
zur Kenntnis des Landgerichts gebracht und um strenge Ahndung gebeten werden
würde.
Der Consistoriumssekretär
Unterschrift
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